Ablauf Psychotherapie

Eine Überweisung wird nicht benötigt. Bitte bringen sie ihre Versichertenkarte mit zum Termin.

 

PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE

Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist für gesetzlich Versicherte seit 2017 der verpflichtende Erstzugang zur Psychotherapie. Eine Ausnahme besteht, wenn der Patient/ die Patientin aus einer stationären Krankenhausbehandlung oder aus einer rehabilitativen Behandlung entlassen wird. In der Sprechstunde wird eine orientierende Diagnostik durchgeführt und geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, welche einer Psychotherapie bedarf oder ob mit anderen Unterstützungsangeboten (z.B. Erziehungsberatung, Familienberatungsstellen, etc.) geholfen werden kann. 

 

PSYCHOTHERAPEUTISCHE AKUTBEHANDLUNG

Die Psychotherapeutische Akutbehandlung dient dazu,  Patientinnen und Patienten in akuten Krisensituationen zu unterstützen.  Sollte diese Behandlung nicht ausreichen, kann sich eine Psychotherapie im Sinne von Kurz- oder Langzeittherapie anschließen.

 
PROBATORIK

Ohne, dass es einem  Antrag an die Krankenkasse bedarf, finden vor einer Kurz- oder Langzeittherapie bis zu sechs probatorische Sitzungen statt. Hierbei wird mittels Gesprächsführung und Fragebögen, sowie psychologischer Tests erfasst, welche Diagnose vorliegt und ein Behandlungsplan für die Psychotherapie erstellt. Im Anschluss erfolgt der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse.

 

PSYCHOTHERAPIE

Nach Genehmigung durch die Krankenkasse, beginnt die Psychotherapie. Diese kann als Kurzzeittherapie erfolgen mit maximal 2x 12 Therapieeinheiten oder als Langzeittherapie mit 60 (max. 80) Stunden. In der Regel finden die psychotherapeutischen Sitzungen wöchentlich zu einem festen Termin statt und dauern jeweils 50 Minuten.

 

KOSTEN

 

GESETZLICH VERSICHERTE

Gesetzlich versicherten Patienten entstehen keine Kosten. Als kassenzugelassene Psychotherapeutin rechne ich die Kosten der Therapie bei krankheitswertiger Symptomatik direkt mit den Krankenkassen ab.

 

PRIVAT VERSICHERTE

Die Rechnung für die Behandlung privat versicherter Kinder und Jugendlichen wird monatlich ausgestellt.

Hierbei erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang diese die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie übernimmt.

 

SELBSTZAHLER

Die Kosten der Psychotherapie können natürlich auch selbst getragen werden, z.B. um eine Weitergabe der Diagnosen an ihre Krankenkasse u.ä. zu umgehen.

Hierbei erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 
BEIHILFEBERECHTIGTE

Für beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten wird ein Antrag benötigt, welchen Sie in der Folge bei der Beihilfestelle einreichen können.

Die Kosten der Psychotherapie werden bei einer positiven Begutachtung gemeinsam von der Beihilfe und ihrer privaten Krankenkasse übernommen.